R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung
hochentzündlicher Gase.
R15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger
und hochentzündlicher Gase.
R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
und bei Berührung mit der Haut.
R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen,
Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
und Verschlucken.
R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung
mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung
mit der Haut.
R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und
bei Berührung mit der Haut.
R23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und
beim Verschlucken.
R26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung
der Haut.
R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken
und Berührung mit der Haut.
R26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut
und beim Verschlucken.
R36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die
Haut.
R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
durch Einatmen.
R39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen
Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch
Verschlucken.
R39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
bei Berührung mit der Haut.
R39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens
durch Verschlucken.
R39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen
Schadens durch Einatmen.
R39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen
Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen
Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch
Verschlucken.
R39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen
Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen
Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen
Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen
Schadens durch Verschlucken.
R40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit
irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit
irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit
irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der
Haut und durch Verschlucken.
R40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit
irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit
irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit
irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit
irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt
möglich.
R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster
Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster
Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster
Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster
Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster
Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Berührung mit der Haut.
R48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Verschlucken.
R48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung
mit der Haut.
R48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit
der Haut und durch Verschlucken.
R48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut
und durch Verschlucken.
R48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann
in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in
Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R52/53 Schädlich für Wasserorganismen,
kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
Achtung! N.n.gepr. Achtung - noch nicht vollständig
geprüfter Stoff.
Nach Paragraph 6(4) der Gefahrstoffverordnung sind Stoffe, die nach Paragraph 5 Absatz des Chemikaliengesetzes von der Anmeldung ausgenommen sind und deren Eigenschaften nicht hinreichend bekannt sind, mit dem oben angegebenen Satz zu kennzeichnen. Daneben sind die schon bekannten Eigenschaften auf die übliche Weise (Gefahrsymbol; R/S-Sätze) anzugeben.
Da die Anmeldung nach Paragraph 5 des Chemikaliengesetzes erst ab einer jährlichen Produktion von mindestens 1 Tonne erforderlich ist, können praktisch alle in der Hochschule zu Forschungszwecken erzeugten Chemikalien mit unbekanntem Gefährdungspotential mit diesem Satz gekennzeichnet werden. Es ist also nicht nötig, eigene Untersuchungen zur Gefährdungseinstufung anzustellen.